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Untersuchung und Sanierung

Möglichkeiten


Optimaler Ablauf

Mit der Inspektion und ggf. einer erforderlichen Sanierung der privaten Abwasserleitungen sind diverse Beteiligte beschäftigt: Ingenieurbüros, Inspektionsfirmen und Sanierungsunternehmen. Alle Beteiligten müssen über nachweisbare Erfahrungen im Bereich der Inspektion und Kanalsanierung verfügen. Gerade auch die Inspektions- und Sanierungsunternehmen müssen mit den Besonderheiten der Grundstücksentwässerung vertraut sein und über die hier erforderlichen besonderen Gerätetechniken (aktueller Gerätestand) verfügen. Der nachfolgend dargestellte Verfahrensablauf hat sich als wirtschaftlich und sinnvoll erwiesen.


Die Inspektion und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen stellt in den nächsten Jahren ein großes Aufgabenfeld dar, an dem eine Vielzahl von Firmen partizipieren möchte. Es zeigt sich immer mehr, dass auch viele unseriöse Unternehmen existieren, die der Eigentümer nicht unbedingt als solche erkennen kann. Hiervor kann sich der „fachliche Laie“ nur dadurch schützen, dass er sich kompetent und neutral beraten lässt. Es ist immer dann die Einschaltung eines neutralen Dritten (z.B. Ingenieurbüro) zu empfehlen, wenn der Eigentümer nicht selbst über das notwendige fachliche Detailwissen verfügt. Ein von Firmeninteressen unabhängiges Ingenieurbüro sollte bereits bei der Vorbereitung der Inspektionsarbeiten beratend hinzugezogen werden, um alle erforderlichen Leistungen in der notwendigen Qualität festlegen zu können. Dieses sollte dann in der Folge die Analyse der festgestellten Schadensbilder vornehmen und bei real bestehendem Sanierungsbedarf ein von Firmeninteressen unabhängiges Sanierungskonzept für den Eigentümer erstellen. In den Medien wurden in der Vergangenheit immer wieder reale Negativbeispiele dargestellt. Diese entstanden dadurch, dass Eigentümer als „fachliche Laien“ den Aussagen und Empfehlungen unseriöser Firmen unkritisch vertrauten.

  • NEGATIVBEISPIELE
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    Beispiel 1
    Zu der beschriebenen und bildhaft dargestellten Untersuchung kam es über ein Haustürgeschäft. Ein älterer Herr hat den Grundstückseigentümer auf die Verpflichtung zur Untersuchung der Grundstücksentwässerungsanlagen hingewiesen und angeboten, dass er sich diese gerne anschauen würde. Dies geschah über das Aufschrauben eines Teiles am Waschbecken. Der Blick in das Rohr hinein veranlasste ihn zur Vermutung, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Für diese „Dienstleistung“ kassierte er 25 Euro und unterbreitete einen Kostenvoranschlag über 850 Euro für eine Kamerauntersuchung. Die Länge der Grundstücksentwässerungsanlagen beträgt 25 m. Die Befahrung wurde vom Grundstückseigentümer beauftragt. Er erhielt die im Folgenden links unten auszugsweise dargestellte Leitungsgrafik. Die Bilder sind von sehr schlechter Qualität, teilweise wurden sogar komplett schwarze Bilder abgegeben. Es wurden 10 m befahren und 850 Euro in Rechnung gestellt. Darüber hinaus wurden die vorgefundenen Axialverschiebungen als sanierungsbedürftig eingestuft und ein Sanierungsvorschlag über 16.000 Euro erstellt. Die Sanierung wurde nicht mehr beauftragt, da der Grundstückseigentümer den zuständigen Entwässerungsbetrieb der Stadt eingeschaltet hat. Dieser führte eine Gegenuntersuchung durch.

    Der Entwässerungsbetrieb kam zur Erkenntnis, dass die Leitungen Lageabweichungen bzw. Versätze besitzen. Da aber kein Boden oder eindringendes Wasser sichtbar war, ist die Leitung dennoch als optisch dicht einzustufen. Eine Sanierung ist damit nicht erforderlich. Die Anmerkung „Boden sichtbar“ des Inspekteurs wurde vom Entwässerungsbetrieb nachträglich „korrigiert“ (es handelt sich hier um Dichtungsmaterial).



    Beispiel 2
    In diesem Fall hatte eine ältere Dame eine akute Verstopfung ihrer Anschlussleitung beheben lassen. Sie vertraute sich einem Unternehmen an, das in den regionalen Gelben Seiten wirbt und eine Reihe von örtlichen Telefonnummern nennt. Es entstand so der Eindruck einer örtlichen Ansässigkeit, was im konkreten Fall nicht zutraf. Das Unternehmen berechnete für die Beseitigung der Leitungsverstopfung und eine ergänzende Inspektion von rd. 23 m Grundleitung einen Betrag von rd. 2.000 Euro. Im Ergebnis ergab die Leitungsinspektion, dass schadhafte Leitungsteile vorhanden sind. Das Inspektionsunternehmen unterbreitete prompt ein Sanierungsangebot, das bei oberflächlicher Betrachtung Kosten von rd. 4.500 Euro erwarten ließ. In Rechnung gestellt wurden letztlich rd. 9.100 Euro. Eine gutachterliche Analyse machte deutlich, dass das Angebot bei genauer Betrachtung insgesamt rd. 8.800 Euro auswies. Durch die vermutlich gezielte Teilkostendarstellung ohne Summenbildung wurde jedoch der Dame der wahrgenommenen Betrag suggeriert. Die Sanierung erwies sich letztlich als mangelhaft und für die Eigentümerin unwirtschaftlich. Im Ergebnis war zudem festzuhalten, dass die Sanierung zu 25 % in einem öffentlichen Leitungsabschnitt erfolgte (Anschlussleitung), der nicht in den Zuständigkeitsbereich der Dame fällt. Die vom Umfang her vergleichbare, aber optimal ausgeführte Leistungserbringung hatte einen Marktwert von ca. 1.200 Euro für die Reinigung mit Inspektion und von ca. 6.900 Euro für die „Sanierung“. Die berechneten Leistungen des Unternehmens waren somit völlig überteuert und in weiten Teilen nicht zielführend erbracht.


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