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Inspektion / Technik / Regelwerke

Inspektion
Veranlassungen zur Durchführung einer Kanalinspektion können z.B. sein

  • Selbstüberwachung, EKVO
  • Erfassung des aktuellen Zustands vor und während Sanierungsmaßnahmen
  • Bau- oder Sanierungsabnahme (Gewährleistungsansprüche)
  • Kontrolle vor Ablauf der Verjährungsfrist (wegen Mängelansprüchen)
  • Erkunden von Betriebsstörungen (Hindernisse, Abflußprobleme, Rückstau, Ratten, Geruchsbildung, ...)
  • Sonderuntersuchungen z.B. Beweissicherung, Bestandserfassung, Fremdwassereintritt

Abwasserkanäle müssen laut EKVO in regelmäßigen Abständen untersucht werden. Dafür stehen unterschiedliche Verfahren zur Verfügung. Das Ziel dabei ist eine gute Dokumentation der eventuell vorhandenen Schäden. Mit diesen Inspektionsdaten als Basis können unter Berücksichtigung weiterer relevanter Informationen geeignete Sanierungsmaßnahmen geplant und ausgeführt werden.

Durch rechtzeitiges Eingreifen und Instandsetzen der Abwasseranlagen kann eine Verschlechterung des Zustands oftmals aufgehalten werden. Dies ist oft kostengünstiger als eine Erneuerung, wenn die Schäden schon zu weit fortgeschritten sind.
Um das erkennen und beurteilen zu können, ist eine aussagekräftige Inspektion und die kompetente Auswertung der Inspektionsdaten erforderlich.

Technik
Für Kanäle im nicht begehbaren Nennweitenbereich gibt es verschiedene Kamerasysteme, mit denen die Erfassung des Zustands durchgeführt werden kann. Inzwischen gehören selbstfahrende hochauflösende Farbkameras mit Dreh- und Schwenkkopf zum Standard. Sie haben sich vielfach bewährt und liefern digitale Videodaten.
Parallel dazu hat sich ein System mit zwei Fotokameras (vorne und hinten) durchgesetzt, das vereinfacht ausgedrückt beim schnellen Durchfahren der Kanalhaltung in kurzem Abstand Fotos in beide Richtungen aufnimmt. Aus diesen Daten wird ein 3D-Modell des Kanalabschnitts erzeugt, durch das sich der Betrachter am Bildschirm mit Hilfe der Maus bewegen kann. Durch entsprechendes Schwenken und Zoomen können einzelne Stellen ggf. genauer ausgewertet werden. Dabei muss aber eine mögliche Verzerrung der Bilder berücksichtigt werden. Im Gegensatz zum ersten Verfahren werden die Feststellungen und Schäden nicht vor Ort während der Untersuchung eingetragen, denn hier erfolgt die Kodierung in der Nachbereitung.
Bei beiden Verfahren erlaubt die Viewer-Software in der Regel ein gezieltes Ansteuern der gefundenen Schäden über die Station und das Kürzel oder das Abspielen der Befahrung in verschiedenen Geschwindigkeiten. Die Inspektionsfirmen können in beiden Fällen Protokolle zur Haltung / Leitung liefern.

Begehbare Kanäle (> DN 1000) können mit Kameras auf geeigneten Fahrwagen untersucht werden. Allerdings sind die Ergebnisse wegen schlechter Ausleuchtung oder mangelnder Tiefenschärfe bei großen Nennweiten teilweise nicht zufriedenstellend. Daher werden große Kanäle oder Sonderprofile oft in einer Begehung inspiziert. Gefundene Schäden und Besonderheiten werden im Feldbuch notiert und fotografiert.
Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind dabei dringend zu beachten!

Regelwerke

  • DWA-M 149-5 Optische Inspektion
  • DWA-M 149-8 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Optische Inspektion

DWA Landesverband Baden-Württemberg
Rennstraße 8 | 70499 Stuttgart | Telefon: 0711 89 66 31-0 | E-Mail:
info(at)dwa-bw.de


© Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. // (DWA)

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