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Notwendigkeit

Untersuchung privater Abwasserkanäle


Derzeitige Situation

In den vergangenen Jahrzehnten sind Milliardenbeträge in die öffentliche Kanalisation investiert worden, um die Regenabflüsse überflutungsfrei abzuleiten und die hygienischen Verhältnisse durch die vollständige Ableitung des Schmutzwassers aufrechtzuerhalten. Der Zustand der öffentlichen Kanalisation wird regelmäßig erfasst und – wo erforderlich – saniert. Zur Zeit sind ca. 80 % der Netze untersucht worden. Eine ganz andere Situation besteht bei den auf privaten Grundstücken liegenden Abwasserleitungen und sonstigen Entwässerungseinrichtungen wie z.B. Schächte. Als Überbegriff wird in der Fachsprache von Grundstücksentwässerungsanlagen gesprochen. Nach einer Umfrage der DWA von 2004 sind hier nur bei ca. 10 % der Kommunen Untersuchungsprogramme durchgeführt worden. Der Zustand dieser privaten Anlagen ist demnach weitgehend unbekannt. In Baden-Württemberg wurden zwei Modellprojekte durchgeführt. Diese haben gezeigt, dass die technischen Voraussetzungen zur Untersuchung vorhanden und ein großer Teil der privaten Abwasserleitungen schadhaft sind. Dieses Ausmaß entspricht den Erfahrungen aus anderen Bundesländern.

Zum Vergleich: Bei der öffentlichen Kanalisation sind ca. 20 % der Kanäle so schadhaft, dass sie sofort oder mittelfristig saniert werden müssen. Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind demnach in einem wesentlich schlechteren Zustand als die öffentliche Kanalisation. Es besteht dringender Handlungsbedarf, die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen zu inspizieren und – wo erforderlich – zu sanieren. Die Dringlichkeit der Untersuchung und Sanierung wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass die privaten Abwasserleitungen ca. doppelt so lang sind wie die des öffentlichen Kanalnetzes. Die von undichten Kanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen ausgehenden Gefahren und Folgen sind vergleichbar.

Der Eigentümer sollte darüber hinaus ein Eigeninteresse an einer funktionierenden Grundstücksentwässerung besitzen, da schadhafte Leitungen
• zu einem Rückstau infolge verstopfter Leitungen führen,
• bei Starkregen Überflutungen verursachen und
• zu einer Zerstörung der Bausubstanz infolge Wasserschäden führen können

  • FOLGEN SCHADHAFTER ANLAGEN
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    Abwasserexfiltration
    Abwasser kann über undichte Stellen der Kanäle und Leitungen in den Boden und somit in das Grundwasser gelangen und dieses verunreinigen. Gesundheitliche Gefahren aufgrund der Abwasserinhaltsstoffe (z.B. Metalle, Arzneimittelrückstände) können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es gilt hier das Vorsorgeprinzip.

    Art der Untersuchung
    Sofern die Grundstücksentwässerungsanlagen oberhalb grundwasserführender Bodenschichten liegen, ist in der Regel eine optische Untersuchung ausreichend, da die Gefahr des Eintritts von Grundwasser in die Grundstücksentwässerung nicht besteht. Die wesentlichen Schäden, die zu einer signifikanten Abwasserexfiltration führen können, sind auch optisch erkennbar.




    Grundwasserinfiltration
    Grundwasser kann über undichte Stellen in die Anlagen der Grundstücksentwässerung und weiter in die öffentliche Kanalisation gelangen.

    Dies führt zur:

    • Erhöhung der abzuleitenden, ggf. über Pumpwerke zu fördernden Abwassermengen
    • Erhöhung der in Kläranlagen zu behandelnden Abwassermengen
    • Erhöhung der Betriebskosten und der Abwassergebühren
    • Verringerung der Reinigungsleistung der Kläranlagen und
    • Erhöhung der Gewässerverschmutzung
    • Erhöhung der über Regenentlastungsanlagen in die Gewässer gelangenden Abwassermengen
    • Erhöhung der Gewässerverschmutzung

    Art der Untersuchung
    Sofern die Grundstücksentwässerungsanlagen permanent im Grundwasser liegen,ist eine optische Inspektion ausreichend, da das eindringende Grundwasser bei der Untersuchung optisch erkennbar ist.




    Abwasserexfiltration und Grundwasserinfiltration
    Es kann wechselweise zur Grundwasserinfiltration und Abwasserexfiltration mit den oben beschriebenen Folgen kommen.

    Art der Untersuchung
    Sofern die Grundstücksentwässerungsanlagen in Bereichen mit wechselnden Grundwasserständen liegen, sind neben der optischen Untersuchung ggf. Dichtigkeitsprüfungen (= Druckprüfung) erforderlich. Undichte Rohrverbindungen können oft nur bei aktuell eindringendem Grundwasser erkannt werden. Steht das Grundwasser zum Zeitpunkt der Inspektion gerade unterhalb der Leitung, kann die Dichtigkeit tatsächlich nur durch eine Druckprüfung festgestellt werden.


DWA Landesverband Baden-Württemberg
Rennstraße 8 | 70499 Stuttgart | Telefon: 0711 89 66 31-0 | E-Mail:
info(at)dwa-bw.de


© Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. // (DWA)

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