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Private Abwasserkanäle

Abwasserleitungen und -kanäle müssen dicht sein! Das fordert das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bundesweit. Die Kommunen überprüfen und sanieren seit Jahren die öffentlichen Kanäle. Aber das Gesetz gilt auch für die privaten Leitungen, die öffentlichen und privaten Leitungen und Kanäle bilden eine Funktionseinheit. Das Abwasser aus den Gebäuden und Grundstücken muss schließlich im öffentlichen Kanalnetz ankommen, um in den Kläranlagen gereinigt werden zu können. Bei undichten privaten Leitungen besteht die Gefahr, daß das Schmutzwasser im Untergrund versickert und das Grundwasser verunreinigt. Oder -wenn die Leitung im Grundwasserbereich liegt- kann sauberes Grundwasser in die Schmutzwasserleitung eindringen. Es vermischt sich mit dem Schmutzwasser und muss in der Kläranlage aufwändig wieder gereinigt werden. Mehr zu den Gefahren, Ursachen und Lösungswegen finden Sie in den einzelnen Kapiteln.

Wer ist für die Grundstücksentwässerungsanlagen zuständig?
Für die Leitungen im privaten Grundstück ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. In vielen Städten und Gemeinden reicht diese Zuständigkeit bis an den Anschluß ans öffentliche Kanalnetz, auch wenn ein Teil der Leitung im Gehweg- oder Straßenbereich liegt. Andere Kommunen haben festgelegt, daß die Kommune für den im öffentlichen Bereich liegenden Teil der Abwasserleitung zuständig ist, der Eigentümer des Grundstücks ist dann erst ab der Grundstücksgrenze verantwortlich. Diese Regelungen sind in der Satzung jeder Stadt oder Gemeinde verankert.


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Rennstraße 8 | 70499 Stuttgart | Telefon: 0711 89 66 31-0 | E-Mail:
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© Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. // (DWA)

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