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Planung und Technik

Wie können Schäden behoben werden?

Planung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen
Sind sanierungsbedürftige Schäden ermittelt, stellt sich die Frage nach der Art und Weise der Behebung. Hierbei spielen die örtlichen individuellen Randbedingungen eine entscheidende Rolle. „Die“ Sanierungstechnik schlechthin gibt es unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht. Zur Sanierung stehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Diese sind in Abhängigkeit der technischen Einsetzbarkeit, der damit in Verbindung stehenden Kosten und Nutzungsdauer (nicht jeder Technikeinsatz lässt die gleiche Lebensdauer erwarten) sowie der Ziele des Grundstückseigentümers in Abgleich zu bringen. In Anbetracht der vielfältigen Möglichkeiten ist es sinnvoll, einen kompetenten und neutralen Fachplaner einzuschalten. Dieser wird unabhängig und letztlich gemeinsam mit dem Eigentümer ermitteln, welche Vorgehensweise für die Schadensbeseitigung die sinnvollste und wirtschaftlichste Alternative darstellt.


Ohne Aufgrabungen

Reparatur (punktuelle Einzelschäden)
Reparaturverfahren der Innensanierung sind außer in Kontrollschächten nur selten einsetzbar. Oft reichen die Zugangsmöglichkeiten nicht aus, die Techniken in die Leitung einzubringen oder in der Leitung über Bogenformteile oder Abzweige an der gewünschten Stelle zu positionieren. Sobald mehrfache Einzelschäden vorliegen, stellt sich die Frage der Wirtschaftlichkeit des Technikeinsatzes. Viele Einzelschäden punktuell zu sanieren kann insgesamt teuerer werden, als ganze Leitungsstränge zu renovieren oder zu erneuern.

Flutung (ganze Netze)
Ein spezielles Reparaturverfahren ist die Flutungstechnik. Hierbei können bei optimalen Voraussetzungen grundsätzlich ganze Netze in einem Zuge abgedichtet werden. Die Einsatzgrenzen sind von vielen Randbedingungen abhängig. Die Technik sollte bei grundsätzlicher Eignung generell nur dort eingesetzt werden, wo sämtliche Teilstränge gereinigt und optisch untersucht werden konnten.

Renovierung mit Schlauchliner (ganze Teilstränge)
Schlauchlinerverfahren kleiden die alten Leitungen von innen mit einem neuen „Kunststoffrohr“ aus. Dies erfolgt mittels Gewebeschlauch mit Harztränkung, der vor Ort eingebaut wird und in der Leitung aushärtet. Diese Technik ist sehr flexibel einsetzbar (auch über Bogenformbauteile hinweg). Diese Technik ist auch in den Leitungsgrößen der Grundstücksentwässerung (Rohrdurchmesser 10 – 15 cm) einsetzbar. Sofern Seitenzuläufe im zu sanierenden Abschnitt einmünden, kann die Technik ihre Grenzen erreichen. Grundsätzlich können zwar Seitenzuläufe mit kleinen Fräsrobotern geöffnet, oft aber nicht wasserdicht mit Schlauchlinern verbunden werden.

Inzwischen gibt es neben dem Schlaucheinbau vom Kontrollschacht oder einer Wartungsöffnung aus auch die Möglichkeit, den Liner vom öffentlichen Kanal aus einzubringen.


Mit Aufgrabungen oder Umbauten

Offene Bauweise
Aufgrund der Leitungsstruktur (vernetzte Teilstränge) und der oft geringen Tiefenlage ist die Erneuerung von Leitungsabschnitten in vielen Fällen die geeignete Lösung zur Sanierung der Schäden. In diesen Fällen lassen sich auch die Netzstrukturen für die künftig wiederkehrenden Wartungsaufgaben vereinfachen, so dass die nächste Überprüfung der Entwässerungsanlage einfacher und kostengünstiger möglich ist. Besonders aufwändig ist die Erneuerung, wenn die Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes verlaufen

Umbau durch Installationsarbeiten
In vielen Fällen ist es wirtschaftlicher, unter der Bodenplatte verlaufende Leitungsstränge vollständig außer Betrieb zu nehmen. Hierzu ist es notwendig, eine neue Leitungsführung innerhalb z.B. nicht ausgebauter Kellergeschosse herzustellen. Von oben kommende Fallleitungen können unter der Kellerdecke vielfach abgefangen und zu einem neuen Gebäudeaustrittspunkt hin ausgerichtet werden. Sofern tiefer liegende Entwässerungsgegenstände (Waschbecken, Toilette, ...) weiterhin an die Leitung angeschlossen werden sollen, kann dies über kleine und kostengünstige Abwasserhebeanlagen erreicht werden.


DWA Landesverband Baden-Württemberg
Rennstraße 8 | 70499 Stuttgart | Telefon: 0711 89 66 31-0 | E-Mail:
info(at)dwa-bw.de


© Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. // (DWA)

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