Hier finden Sie unser Archiv mit Informationen zu Expertenforen, anderen Aktivitäten, Auszügen aus Fachzeitschriften u.v.m.
Die Aktivitäten im Jahr 2018 waren:
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Im Laufe des Jahres 2018 wurde eine Webanwendung programmiert, über die eine erneute Umfrage zum Zustand der Kanalisation in Baden-Württemberg durchgeführt werden soll. In der ersten Umfrage vor einigen Jahren wurden alle Kommunen aufgefordert, ihre Angaben in Excel-Tabellen einzutragen. Die Auswertung war sehr aufwändig. In der neuen Webanwendung werden die bisher gemeldeten Werte angezeigt und sollen aktualisiert werden. Die Abfrage wird in Zukunft in kürzeren Zeitabständen erfolgen, um einen besseren Überblick über die Umsetzungsquote (Einhaltung der EKVO) zu erhalten.
Die Teilnehmer von geanetz.plus hatten Gelegenheit, die Webanwendung vorher zu testen. Die Umfrage war für das letzte Quartal 2018 vorgesehen und wurde nochmals verschoben auf Anfang 2019.
Auch dieses Thema hat mit der EKVO zu tun. Im § 51 des Wassergesetzes Baden-Württemberg geht es um die Verantwortung der privaten Grundstückseigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand der Grundstücksentwässerungsanlagen. Für die Details wie z.B. Art und Umfang der Untersuchungen, der Dokumentation, oder auch dem Zeitrahmen, in dem die Untersuchungen durchgeführt werden sollen, wird im § 51 auf eine Verordnung verwiesen, die es in dieser Form noch nicht gibt. Die EKVO befindet sich in Überarbeitung. Um die Forderungen bezüglich der Untersuchung der Grundstücksentwässerungsanlagen praxisnah und vollzugstauglich zu formuieren, will das Umweltministerium erst Erfahrungen in einem Pilotprojekt sammeln und das konkrete Vorgehen an mehreren kleinen Gebieten erproben.
Das Umweltministerium finanziert die Untersuchung von 20 privaten Grundstücksentwässerungsanlagen in drei Kommunen inclusive der ingenieurtechnischen Betreuung, Beratung und Planung aller erforderlicher Maßnahmen. Sollte eine Sanierung erforderlich sein, beteiligt sich das Land mit 50 % an den Sanierungskosten, allerdings ist die maximale Förderung auf 5.000 € pro Grundstück begrenzt. Voraussetzung zur Teilnahme am Pilotprojekt ist die Lage der Grundstücke im Wasserschutzgebiet.
Inzwischen stehen die Projektpartner fest. Die Vorbereitungen zum Start des Pilotprojekts laufen weiter. Dazu gehört unter anderem die Auswahl der Kommunen, die am Projekt teilnehmen werden. Nach internen Abstimmungen und Gesprächen wurde nach gründlicher Abwägung der verschiedenen Randbedingungen eine Auswahl getroffen. Die Auswahl wird dem Lenkungskreis vorgestellt (Sitzung im Frühjahr 2019). Dem Lenkungskreis gehören Vertreter der kommunalen Landesverbände an (Städtetag, Gemeindetag, Landkreistag).
Wie ging es weiter? Lesen Sie im Archiv 2019 nach!
Unser Seminar Kanal kompakt dient dazu, die Zusammenhänge bezüglich der Eigenkontollverordnung / Werterhalt des enormen Anlagevermögens / Instandhaltung der Kanalnetze zu verdeutlichen und Ansätze zur Umsetzung zu geben. Die beiden Veranstaltungstermine waren dieses Jahr am 19.06.2018 in Bad Saulgau und am 10.07.2018 in Pforzheim.
DWA Landesverband Baden-Württemberg
Rennstraße 8 | 70499 Stuttgart | Telefon: 0711 89 66 31-0 | E-Mail: info(at)dwa-bw.de
© Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. // (DWA)
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