Nur Fachbetriebe mit sachkundigem Personal und entsprechender Geräteausstattung dürfen die Dichtheitsprüfungen durchführen!
Das eingesetzte Fachpersonal muss
bau-, betriebs- und materialtechnisches Fachwissen aus dem Abwasserbereich besitzen und die Sachkunde zur Untersuchung und Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen durch geeignete Schulungsmaßnahmen erworben haben.
Folgende Geräte sind erforderlich:
Hochdruck-Spülanlage
abbiegefähiges Kamerasystem mit Dreh- Schwenkkopftechnik,
Ortungssender zur Lagebestimmung,
digitales Aufnahmegerät mit Archivierung auf Speichermedien
Gütezeichen
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Fachbetrieb im Besitz eines entsprechenden Gütenachweises ist, z.B. Güteschutz Kanalbau – RAL-GZ 961 „I, R, D“ oder Güteschutz Grundstücksentwässerung – RAL-GZ 968 „G“. Informieren Sie sich bitte beim Bauamt oder Abwasserverband Ihrer Gemeinde über zugelassene Fachbetriebe!