Zeitspannen für die wiederkehrenden Prüfungen enthält die DIN 1986 Teil 30 (Stand Februar 2012). Diese Norm ist in Baden-Württemberg nicht offiziell eingeführt. Die Angaben in der Norm sind somit nicht verbindlich. Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es hier momentan rechtliche Unterschiede.
Eine konkrete einheitliche Frist zum Dichtheitsnachweis ist in Baden-Württemberg bislang nicht vorgegeben. Die Gemeinden können die Vorgehensweise bei der Dichtheitsprüfung in Ihren Abwassersatzungen individuell regeln.
Häufig werden Dichtheitsprüfungen bei Neubau- oder Umbaumaßnahmen bereits heute verlangt. Anlassbezogen (z.B. in Wasserschutzgebieten) können auch Fristen vorgegeben sein. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrem Bauamt.