Abwasserleitungen und Schächte sind als „dicht“ einzustufen, wenn bei einer Prüfung mit einer Kanalfernsehanlage bzw. einer Inaugenscheinnahme
keine sichtbaren Schäden festgestellt werden,
kein Grundwasser eindringt,
alle Leitungen lückenlos befahren und
alle Schächte geöffnet werden können.
Im Folgenden werden die einzelnen notwendigen Arbeitsschritte vorgestellt.
Reinigung
Unmittelbar vor der optischen Inspektion müssen die Grund- und Anschlussleitungen gründlich gereinigt werden.
Die Reinigung erfolgt durch den Einsatz von Hochdruck-Spüldüsen, die über einen Schacht oder über eine Revisionsklappe in die Leitung eingeführt werden und die Rohre in oder gegen Fließrichtung des Abwassers reinigen.
Optische Inspektion – Leitungen
Mit Hilfe einer ferngesteuerten, abbiegefähigen Schiebekamera untersucht der Inspekteur das verzweigte Grundleitungsnetz. Eine Dreh-Schwenkkopf-Kameratechnik liefert hochauflösende Videoaufnahmen, die auf einer CD oder DVD digital aufgezeichnet werden. Es gibt unterschiedliche Systeme, die das Abbiegen ermöglichen. Beispiele dazu finden Sie in den Videos.
Leitung ist in Ordnung
Dichtheitsprüfung ist bestanden.
Schadensbilder
z.B. Erhebliche Lageabweichung, Wurzeleinwuchs, Rohrbruch
Optische Inspektion – Schächte
Der Zustand von Schächten und Revisions-öffnungen wird durch Inaugenscheinnahme geprüft, fotografiert und in einem Untersuchungsprotokoll festgehalten.
Optische Inspektion – Schächte
Schacht ist in Ordnung – Dichtheitsprüfung bestanden.
Optische Inspektion – Schächte
z.B. Schachtsohle schadhaft, bzw. nicht fachgerecht. Schachtwandung defekt – Ausbruch. Eindringendes Grundwasser – Dichtheitsprüfung nicht bestanden.
Leitungsortung
In der Kanalkamera ist ein Sender integriert, der ein Signal erzeugt, das mit einem Empfänger geortet wird. Mit diesem Verfahren werden die Lage der Leitung, Leitungsknickpunkte, abzweigenden Rohre und Gebäudeanschlüsse bestimmt.
Bestandslageplan
In einem maßstabsgerechten Lageplan (z.B. 1:100) werden alle wichtigen Informationen des Entwässerungssystems dargestellt. Hierzu gehören:
Verlauf der Leitungen mit Angabe der Rohrdurchmesser,
des Rohrmaterials und der Längen,
Lage der Schächte mit Durchmesser und Tiefe sowie
Bemaßung der Knickpunkte, Schächte, etc. bezogen auf das Gebäude
Dichtheitsprüfung mit Wasser
Ist eine optische Dichtheitsprüfung nicht durchführbar oder wird sie vom Sachkundigen als nicht ausreichend angesehen, muss eine physikalische Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft durchgeführt werden.
Bei der Dichtheitsprüfung mit Wasser werden einzelne Leitungsabschnitte einer Druckprüfung unterzogen. Dazu werden sie separat mit Absperrelementen verschlossen und mit Wasser befüllt. Jede Leitung muss dann einen vorgeschriebenen Wasserdruck eine bestimmte Zeitlang halten.
Um den Druck halten zu können, muss ggf.Wasser nachgefüllt werden. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die nachgefüllte Wassermenge ein bestimmtes Maß nicht übersteigt.
Dokumentation
Eine Inspektion der Grundstücksentwässerungsanlage ohne Dokumentation ist wertlos! Die Dokumentation besteht aus:
Bestandslageplan,
Untersuchungsvideos auf CD oder DVD,
Fotos der Einzelschäden,
Untersuchungsprotokolle der Leitungen und Schächte